Der sogenannte Atomwaffensperrvertrag korrekterweise "Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen", verbietet den Vertragspartnern, die vor dem 1. Januar 1967 noch keine Atomwaffe gezündet haben, die Herstellung und den Erwerb und die Weitergabe von Atomwaffen.
Das gilt natürlich nicht für diejenigen Staaten die diesem Vertrag nicht beigetreten sind:
Israel, Indien und Pakistan.
Nordkorea ist dem Vertrag 1985 beigetreten, hat ihn aber 2003 gekündigt.
Insgesamt 190 Staaten sind z.Zt. Mitglieder.