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  • Mathematiker

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2014

Taschenspielertricks

Um es einmal ganz deutlich ausdrücken: Wenn Atomwaffen einmal eingesetzt werden müßten, sind die ganzen lächerlichen Gesetze und das pseudoreligiöse Brimborium um den "Ewigkeitscharakter" des Grundgesetzes und einiger lustiger § darin, völlig scheißegal.
Die Berliner Republik ist eine Republik der Bigotterie, die sich auch schon beim Thema Abschuss von gekaperten Passagiermaschinen (Stichwort 9/11) zeigte. Niemand darf einen Befehl zum Abschuss einer solchen Maschine geben. Der Pilot setzt sich strafrechtlich in Unrecht. aber im Zweifelsfall werden dann alle betreten dem lieben Herrgott danken, wenn der Pilot dann doch nur eine Flugzeugladung Opfer verursacht hat, statt noch zusätzlich z.B. ein gefülltes Stadion.
Für die eigene Bigotterie und Bequemlichkeit auf den selbstlosen Helden hoffen, der die Sache dann doch wieder gerade biegt.

Mit der "nuklearen Teilhabe" verhält es sich ähnlich. Ursprünglich war die einmal dazu gedacht, dass sich die BRD im Falle eines Angriffs des Warschauer Paktes auch selbst verteidigen kann, ohne der aktiven Hilfe der USA zu bedürfen.
Sehr lange hatte die UdSSR ausgetestet, ob die Amerikaner wirklich bereit waren, für das ferne Europa in den Krieg zu ziehen. So bestand ja immer die Möglichkeit, dass ein begrenzter Schlag gegen die BRD oder gar ganz Europa, nicht zwangsläufig zu einem Gegenschlag der USA hätte führen müssen. Statt die totale Vernichtung allen Lebens auf der Erde, nur den Verlust der Verbündeten (und ggf. einiger eigener Soldaten) auf der anderen Seite des Teichs.
Daher war es geplant, im Krisenfall oder auch kurzfristig, der BRD den Zugang zum Arsenal zu gewähren. Diese Atombomben sind rein taktische Atomwaffen, die gegen große Verbände des Feindes zum Einsatz gekommen wären. Also keine Bombardierung von Ost-Berlin, Warschau oder gar Moskau, sondern vorrückende Armeen der NVA oder Roten Armee.

Nüchtern betrachtet, ist der Kalte Krieg gewonnen und der mögliche Feind schon längst außerhalb einer sinnvollen Reichweite des Trägersystems bei der aktuellen Stationierung. Das betrifft aber nicht nur Deutschland, sondern auch NL und Belgien.

Die lustige Taschenkarte stammte auch der kurzen Zeit, als man noch ganz dicke mit Russland war. Eine irgendwie geartete Rechtskraft hatte so etwas nie.

Im Grunde muss man mit den Verbündeten klären, wie man mit der Bedrohnunglage umgehen will und eine gemeinsame Lösung finden.

Nebenbei: Das Völkerrecht wir immer für die Rundablage und wurde immer so definiert, wie man es gerade brauchte. So hat Deutschland ja auch keine Atomwaffen und keinen Zugriff darauf.

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