Welche konkreten "Richter" für die einstweilige Anordnung verantwortlich sind oder auch nur von welcher Sektion die Anordnung getroffen wurde - man erfährt es nicht. Sie verstecken sich hinter der Pseudoautorität des Gerichts als Ganzes.
Ich schreibe "Richter" in Anführungszeichen, da der überwiegende Teil der "Richter" am EGMR nie als Richter im Herkunftsland tätig war. Das sind Juristen, aber keine Richter.
Der Präsident, Róbert Ragnar Spanó (Isländer), hat ganze zwei Jahre als Richter gearbeitet. Die deutsche Vertreterin, Anja Seibert-Fohr, nie in ihrem Leben.
Die Begründung für die einstweilige Anordnung ist dementsprechend dürftig. Zwischen den Standpunkten Nawalnys und Russlands wird nicht abgewägt, stattdessen hat man sich Nawalnys "Argumenten" in vollem Umfang angeschlossen. Anders kommt man auch gar nicht zur Einschätzung, dass ein Häftling in einem videoüberwachten Gefängnis mit Telefoniermöglichkeit, regelmäßigen Anwaltskonsultationen und Inspektionen des Gefängnisses durch ausländische Dritte (alles anerkannt durch den EGMR) irgendwie nicht sicher sei.
Witzig wäre es, wenn Russland gegen den EGMR-Staat Niederlande mal Staatenbeschwerde einlegen würde - wegen der haarsträubenden rechtsstaatsfeindlichen Prozessumstände, die im niederländischen Verfahren gegen die angeblichen Drahtzieher des MH17-Abschusses herrschen. Nicht anwesende Angeklagte, Angeklagte völlig ohne Rechtsbeistand, anonyme Zeugen, geheime Beweismittel.