Wie oft eigentlich noch?
Der EGMR hat nicht die Aufgabe nationales Recht zu überstimmen.
Er kann maximal Fehler im nationalen Recht abmahnen.
In Deutschland wurden zum Beispiel Drogendeals durch V-Lrute initiiert. Die daraus erfolgten Verurteilungen sind nach nationalen Deutschen Recht vollkommen in Ordnung, sogar das BVG in Karlsruhe hat das bestätigt.
Der EGMR ist da vollkommen anderer Meinung nur wurde keins der Urteile bisher aufgehoben.
Deutschland zahlt die Entschädigung, das Recht ändert es nicht.
Die Strafe für Navalny von 3,5 Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt und diese wurde an Meldeauflagen gebunden.
Diesen Auflagen kam Navalny in mehr als 60! Fällen nicht nach.