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Avatar von PippiLangstrumpf
  • PippiLangstrumpf

mehr als 1000 Beiträge seit 13.05.2004

Re: Aber der EGMR verzichtet bei Nawalny auf die zwingende Ausschöpfung des Rech

Es GIBT keine Bewährungsstrafe, über die man "neu" verhandeln müsste. Das Urteil "Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe" ist vom EGMR gekippt worden. Russland hat das EGMR-Urteil aber nicht umgesetzt, was es als Unterzeichner der europäischen Menschenrechtskonvention aber eigentlich musste.

Die Alternative ist, dass Russland austritt, wenn es die tatsächliche Umsetzung des Vertrags unfair und als Eingriff in Inneres empfindet. Es greift aber jeder zwischenstaatliche Vertrag ins "Innere" ein, das ist quasi die Definition.

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