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  • Rubis

936 Beiträge seit 07.03.2020

Re: "Der EGMR hat einem Antrag

na ja, hier und da werden Ausnahmen gemacht....
Beispiel Frau Timoschenko Ukraine; in der Regel werden diese Ausnahmen aber angewendet, wenn Ausweisung oder Auslieferung droht, was im Fall Navalny nicht gegeben ist.
Im Falle Assange aber wartet man lieber ab bis alle britischen Instanzen durchlaufen sind, dann kann die Beschwerde beim EGMR eingereicht werden.
Hier abwarten...da vorpreschen!
Genau geregelt ist aber wohl nicht....!

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