Genau das Prüfen und ggf. Aufheben nationaler Urteile ist die Aufgabe des EGMR.
gerne auch hier nochmal
MIT WELCHEN FRAGEN KANN SICH DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE NICHT BEFASSEN?
Der Gerichtshof ist keine Berufungs- oder sog. Superrevisionsinstanz gegenüber nationalen Gerichten; es gibt keine erneuten Verhandlungen von Fällen, und der Gerichtshof kann keine Urteile aufheben, abändern oder revidieren.
Quelle: Europäischer Gericht für Menschenrechte - Fragen und Antworten
https://www.echr.coe.int/Documents/Questions_Answers_DEU.pdf
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.02.2021 12:03).