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Avatar von Russischer Hacker
  • Russischer Hacker

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2017

Re: Der EGMR

Genau das Prüfen und ggf. Aufheben nationaler Urteile ist die Aufgabe des EGMR.

gerne auch hier nochmal

MIT WELCHEN FRAGEN KANN SICH DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE NICHT BEFASSEN?

Der Gerichtshof ist keine Berufungs- oder sog. Superrevisionsinstanz gegenüber nationalen Gerichten; es gibt keine erneuten Verhandlungen von Fällen, und der Gerichtshof kann keine Urteile aufheben, abändern oder revidieren.

Quelle: Europäischer Gericht für Menschenrechte - Fragen und Antworten
https://www.echr.coe.int/Documents/Questions_Answers_DEU.pdf

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.02.2021 12:03).

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