Jeder supranationale Vertrag und Gerichtshof greift ins "Innere" ein. Sonst machen sie überhaupt gar keinen Sinn.
MIT WELCHEN FRAGEN KANN SICH DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE NICHT BEFASSEN?
Der Gerichtshof ist keine Berufungs- oder sog. Superrevisionsinstanz gegenüber nationalen Gerichten; es gibt keine erneuten Verhandlungen von Fällen, und der Gerichtshof kann keine Urteile aufheben, abändern oder revidieren.
Quelle: Europäischer Gericht für Menschenrechte - Fragen und Antworten
https://www.echr.coe.int/Documents/Questions_Answers_DEU.pdf