Richtig, der EGMR trifft eigene Urteile und zwar nur in einem engen Rahmen. Diese sind dann allerdings von den Unterzeichnerstaaten auch umzusetzen und zwar nicht selektiv, wann sie einem gefallen (das wäre nutzlos), sondern immer.
Richtig, der EGMR trifft eigene Urteile und zwar nur in einem engen Rahmen. Diese sind dann allerdings von den Unterzeichnerstaaten auch umzusetzen und zwar nicht selektiv, wann sie einem gefallen (das wäre nutzlos), sondern immer.