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  • Rheinpreusse

mehr als 1000 Beiträge seit 13.12.2015

Re: Wenn schon die Überschrift nicht stimmt, dann weiß man, was man von Artikeln

Nein, wenn man eine Entschädigung sagen wir wegen Haftbedingungen etc erhält, macht es das Urteil selbst nicht ungültig.

Evtl. hilft es, das Urteil selbst zu lesen.

Nach dem EuGM hat der Oberste Gerichtshof Russlands das Verfahren zur Revision zurück an die beteiligten Gerichte verwiesen hat, die das Urteil bestätigt haben. Damit ist Russland den Auflagen gefolgt. Gegen diese Urteilsbestätigung hat Nawalny übrigens nicht mehr geklagt.

Warum der EuGM meint, dass es nicht strafbar sein soll, als Angestellter der Russischen Post ein Transportunternehmen mit seinem Bruder zu gründen, und mit Kunden Transportdienstleistungen über dieses Unternehmen abzurechnen, die dann durch die russische Post abgewickelt wurden, erschließt sich mir nicht. Dass Yves Rocher evtl. auf politischen Druck eingeknickt ist, ändert ja nichts daran, dass die russische Post geschädigt wurde. Ich denke das wäre auch in Dt. strafbar.

Zumal Herr Nawalny ja etwas ähnliches mit einem Holzunternehmen auch schon abgezogen hatte.

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