Schily schrieb am 18.02.2021 15:00:
Wenn Teile eines Urteils außer kraft gehen, dann muß selbstverständlich das gesamte Urteil revidiert werden.
Ich halte die Bewährungsauflagen weiterhin für unzulässig.
Ach so? Bist du ein Jurist? Wie soll man dein "selbstverständlich" denn bitte juristisch einordnen? Ist dein Selbstverständnis eine juristische Kategorie oder eher dein Wunschdenken?!
Mit deiner eindimensionalen schon vielfach mit allen notwendigen Argumenten widerlegten Ansicht verfolgst du doch eine Agenda.
Ach ja noch schönen Gruß an deinen Kollegen wasnu. Evtl doch lieber bei den MSN die Foren beeinflussen. Hier bei TP muss man schon etwas versierter sein um nicht als Trottel oder bezahlter "Influencer" kenntlich zu werden.
Ökokom - gleiche Teilhabe für alle