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  • helamsha

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2012

Re: Wo bleibt die "Einstweilige Anordnung" zur Freilassung von Assange?

Assange sitzt nicht in Russland ein sondern in Großbritannien. In dieser Wiege der Demokratie und Rechtstaatlichkeit kann es per definitionem keine unrechtmäßige Inhaftierung geben, und somit dürfen wir alle zusammen mit Außenminister und Kanzlerin vertrauensvoll abwarten was mit Assange geschieht

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