Der Rechtsweg ist bereits ausgeschöpft. Der EGMR hat das Verfahren, bei dem Nawalny zu seiner Bewährungsstrafe verurteilt wurde, bereits verhandelt und zu Gunsten Nawalnys entschieden. Das muss er nun kein zweites Mal tun, es ist an Russland, das Urteil auch zu akzeptieren. Eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen aus einem bereits gekippten Verfahren bricht natürlich bereits das erste Urteil des EGMR.
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