".... weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll, die auf ein Betrugsverfahren im Jahr 2014 zurückgingen. Allerdings konnte er zumindest zeitweise die Bewährungsauflagen nicht erfüllen, weil er nach einem Giftanschlag in Deutschland medizinisch behandelt wurde."
1. Er SOLL nicht gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben; er hat seit seinem Urteil in der Sache NACHWEISLICH insgesamt 60 Mal dagegen verstoßen. In Deutschland wird bei derartigen Verhalten ebenso verfahren und die Bewährungsstrafe umgewandelt.
2. Er war zuletzt nicht wegen "medizinischer Behandlung" an der Erfüllung seiner Bewährungsauflagen gehindert (60x dürften wohl kaum in diesen Zeitraum passen), sondern weil er monatelang nach seiner Entlassung und Genesung (siehe Artikel seiner Ärzte, den ich jetzt nicht zum x-ten Mal verlinke) unter polizeilicher Begleitung durch Deutschland reiste und einen Film produzierte. Eine ausdrückliche Aufforderung der Behörden ignorierte er.
3. Daß die nunmehr wiederholten Behauptungen mehrerer Autoren zu dem Thema falsch sind, muß ihnen selbst bekannt sein, da sich jedesmal mehrere Foristen die Mühe machten, sie unter Angabe von Quellen begründet richtigzustellen.
4. Es erhebt sich also die Frage, weshalb sie jedes mal bei dem Thema
wiederholt werden; und ich möchte hier ernsthaft die Frage stellen, ob es entsprechende Anweisungen "von oben" gibt?
Auf Deutsch: das NERVT!
PS "Nawalny, der in den letzten Jahren als Anwalt.......tätig war".
Von wann bis wann genau war Navalny für wen in welcher Sache vor welchem Gericht mit welchem Ergebnis "als Anwalt tätig"? Sollte das hier nicht nachgewiesen werden können, betrachte ich das ebenfalls als Falschinformation.
PPS Hier noch ein paar Infos zu den Hinternmännern Navalnys.
https://www.stalkerzone.org/navalny-bellingcat-the-fifth-column-in-the-fsb/
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.02.2021 12:18).