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  • eeR4xoe9

mehr als 1000 Beiträge seit 02.12.2014

Und dann einen Notfallerstattungsantrag

bei der GKV stellen, wenn es doch ein echter Notfall war. Die GKV muss dann nur noch die neu zu errichtende Notfallerfassungsdokumentation beim Krankenhaus abfragen und gutachterlich prüfen lassen und schon ist alles paletti und die GKV meldet den Erstattungsbetrag dem Arbeitgeber zwecks Verrechnung mit dem abzuführenden KV-Betrag incl. AG-Anteil. Vorbehaltlich steuerlicher Prüfung bekommt der Versicherte dann ganz unkompliziert sein Geld zurück!

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