(2) Dies Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Z.B. der "Hitlergruß" ist verboten. Der Wolfsgruß (noch) nicht.
Aber hier geht es gar nicht um den Artikel 5 GG. Im Artikel 5 geht es um eine Einschränkung staatlichen Handelns.
Demiral hat seine Meinung geäußert, das Recht hat er. Und die UEFA - nicht der Staat - hätte das Recht ihn dafür zu sanktionieren. Denn die UEFA hat das Hausrecht.
Beispiel: wenn ein Spieler nach einem Foul "meckert" ist das eine Meinungsäußerung, zu der der Spieler nach Art. 5 GG berechtigt ist. Aber der Schiri hat dennoch das Recht, ihm dafür die gelbe Karte zu zeigen.
Wenn sich einer in meinem Haus nach meinem Empfinden daneben benimmt habe ich auch das Recht ihn des Hauses zu verweisen.
Ob die UEFA die Eier hat, wird sich zeigen. Denn bei der UEFA geht es nicht immer nachvollziehbar zu.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2024 09:55).