Pseudonymuse schrieb am 05.07.2024 06:40:
Olle Knolle schrieb am 04.07.2024 22:54:
Leider haben Sie nicht verstanden, dass Grundrechte dort Ihre Schranken finden, wo Grundrechte anderer tangiert werden.
Darf ich fragen, welches Grundrecht von wem im konkreten Fall verletzt wurde?
Eigentlich alle Grundrechte,
da die grauen Wölfe unser Grundgesetz grundsätzlich ablehnen.
Betroffen sind vor allem Kurden, Griechen, Armeniern und Juden,
aber eigentlich alle, die keine türkischen Moslems sind.
Und eigentlich alle,
die hinter unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen,
da diese wie gesagt von den grauen Wölfen abgelehnt wird.
In einer Antwort zu einer Kleinen Anfrage in Bezug zu den Grauen Wölfen der Fraktion Die Linke schrieb die Bundesregierung 2015:
„Der Ideologie der Ülkücü-Bewegung liegt eine Überhöhung der türkischen Ethnie, Sprache, Kultur und Nation zugrunde. Besonders ethnische Minderheiten in der Türkei werden als spaltende Kraft der Einheit der Türkei gesehen und deshalb abgelehnt. Die Ideologie der Ülkücü ist wesentlich von Feindbildern und Verschwörungstheorien geprägt. Das Spektrum der ‚inneren‘ und ‚äußeren‘ Feinde reicht dabei von den Kurden, Griechen und Armeniern bis zu den Juden, von den Europäern über die Chinesen bis zu den USA und dem Vatikan. Je nach aktueller politischer Lage wird ein Feindbild besonders in den Fokus genommen. Diese Überhöhung der eigenen Ethnie bei gleichzeitiger Herabsetzung anderer Ethnien widerspricht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“
https://dserver.bundestag.de/btd/18/054/1805466.pdf