Grundrechte wirken mittelbar auch gegen private Dritte.
Die Entscheidungen des BVerfG vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1958/01/rs19580115_1bvr040051.html
und vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-018.html
kann ich in diesem Zusammenhang empfehlen.
Also, auch die Deutsche Bahn kann mir qua Hausrecht nicht vorschreiben, dass ich mich nicht negativ über Verspätungen und Zugausfälle äußern darf.
Ein Flughafen, der sich an Abschiebungen beteiligt, muss Versammlungen dort zulassen, die sich gegen diese Praxis aussprechen.
Es gibt in der BRD Meinungsfreiheit auch in privaten Räumen.