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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Absatz 2 des Artikel 5 GG einfach unterschlagen

Ein Flughafen, der sich an Abschiebungen beteiligt, muss Versammlungen dort zulassen, die sich gegen diese Praxis aussprechen.
Es gibt in der BRD Meinungsfreiheit auch in privaten Räumen.

nein - du solltest das urteil schon genau lesen:

Die unmittelbare Grundrechtsbindung trifft nicht nur öffentliche Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Anteile im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.

Also wenn der Flughafen komplett in privater Hand ist, dann muss der Flughafen da gar nichts zu lassen.

Oder machen wir es einfach: ich darf nicht in deiner Wohnung oder deinem Garten demonstrieren.

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