Ansicht umschalten
Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Absatz 2 des Artikel 5 GG einfach unterschlagen

Meinen Sie, wenn Sie eine fremde Wohnung betreten oder sich auf irgendeiner Veranstaltung befinden, haben Sie keine Grundrechte mehr?

Also noch mal zu deinem Post - bitte lies das Urteil durch.
So nun erkläre ich es dir: wenn du meine Wohnung betrittst, dann darfst du zwar deine Meinung weiterhin äußern (Grundrecht) , wenn mir diese aber nicht passt, kann ich dich meiner Wohnung verweisen (mein Grundrecht).
Verstanden? Dann haben wir das berühmte Ober sticht Unter.
Wenn du aber auf einem öffentlichen Platz, oder eben wie im Falle des Flughafens, auf einem halböffentlichen Platz bist, dann kann man dich deswegen nicht des Platzes verweisen.

Ist das jetzt klar? Nicht jedes Grundrecht gilt überall gleich, weil es da eben auch gewissen Konflikte gibt, und dann ein höheres Grundrecht ein anderes aussticht.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten