redexec schrieb am 04.07.2024 19:41:
Schweigefuchs?
.. oder nur ein Fan von Babymetal? Immer wird gleich das schlimmste unterstellt ;)
Mal im Ernst, sollte das jetzt tatsächlich verboten werden, was machen dann die ganzen Grundschullehrerinen und Fans von japanischen Girlbands? Werden sie dann alle sich bei der Polizei erklären müssen?
Warum sollten sie?
Die Kinder dürfen ja in der Schule auch noch den rechten Arm heben um sich zu melden.
Generell sind Gesten im rechtlichen Kontext auszulegen und zu bewerten. Entlang der einschlägigen Auslegungsregeln des deutschen Rechtssystems, insbesondere denen der §§ 133, 157 BGB, ist dabei vorrangig auf den objektiven Erklärungswert und den Empfängerhorizont abzustellen. Das bedeutet, dass der Inhalt einer Geste im Zweifelsfall so zu verstehen ist, wie ein objektiver Dritter sie in der jeweiligen Situation verstehen würde.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.07.2024 14:35).