De jure war/ist der Mann genauso schutzbedürftig wie die Frau. Jedenfalls in der Rolle als Flüchtling. Beide haben das gleiche Recht in D zu sein. Das einzige was man kritisieren kann und muss, ist die Definition von schutzbedürftig. Dafür kann aber die Behörde nichts, ebenso wenig wie für die islamischen Sitten, für die es offensichtlich einen Bonus für den Mörder vor Gericht gibt.
Anstatt ihre eigene Verantwortung für die Verharmlosung islamischer Gewalt einzusehen, quatschen die Frauenorganisationen munter an der Realität vorbei. Fakt ist, dass die Frauen, die bei denen Schutz suchen, von vornherein an der falschen Adresse sind.