Er hat eine Straftat nach StGB 140 begangen. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun. Da ist man seitens der Regierung auch immer sehr dünnheutig. Es gibt also keinen Grund für ihn mit zweierlei Mass zu messen.
Er hat eine Straftat nach StGB 140 begangen. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun. Da ist man seitens der Regierung auch immer sehr dünnheutig. Es gibt also keinen Grund für ihn mit zweierlei Mass zu messen.