DrYueh schrieb am 18. Dezember 2002 10:11
> Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Aber vor Vorsatz. Es scheint, dass dieser Begriff sehr relevent für
die Beurteilung war.
> Nichts desto weniger begrüsse ich dieses Urteil.
Ich auch.
> Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Aber vor Vorsatz. Es scheint, dass dieser Begriff sehr relevent für
die Beurteilung war.
> Nichts desto weniger begrüsse ich dieses Urteil.
Ich auch.