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mehr als 1000 Beiträge seit 07.03.2002

vorsätzlich

DrYueh schrieb am 18. Dezember 2002 10:11

> Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. 

Aber vor Vorsatz. Es scheint, dass dieser Begriff sehr relevent für
die Beurteilung war.

> Nichts desto weniger begrüsse ich dieses Urteil.

Ich auch.

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