Und das ist auch schon die gute Seite des Urteils (abgesehen vom
Freispruch per se): es kann nicht verlangt werden, auch wenn (wie
auch hier im Forum schon jemand andeutete) für "klassische"
Web-Rechtsfragen zunehmend der Standort des Client-Systems als
maßgeblich betrachtet werden sollte, daß jeder, der irgendetwas tut,
sich zuerst mit der diesbezüglichen Rechtslage sämtlicher in Frage
kommender Länder vertraut machen müßte. In solchen Zusammenhängen
kann dieser Rechtsgrundsatz nicht mehr aufrecht erhalten werden. (Mal
ganz unabhängig davon, daß bei der Komplexität heutiger nationaler
Gesetzeslagen auch im rein nationalen Zusammenhang einmal zu prüfen
wäre, ob der Grundsatz unter der Zielsetzung von "Gerechtigkeit" so
uneingeschränkt weiter Bestand haben dürfte...)
Cheers,
d. d.
Freispruch per se): es kann nicht verlangt werden, auch wenn (wie
auch hier im Forum schon jemand andeutete) für "klassische"
Web-Rechtsfragen zunehmend der Standort des Client-Systems als
maßgeblich betrachtet werden sollte, daß jeder, der irgendetwas tut,
sich zuerst mit der diesbezüglichen Rechtslage sämtlicher in Frage
kommender Länder vertraut machen müßte. In solchen Zusammenhängen
kann dieser Rechtsgrundsatz nicht mehr aufrecht erhalten werden. (Mal
ganz unabhängig davon, daß bei der Komplexität heutiger nationaler
Gesetzeslagen auch im rein nationalen Zusammenhang einmal zu prüfen
wäre, ob der Grundsatz unter der Zielsetzung von "Gerechtigkeit" so
uneingeschränkt weiter Bestand haben dürfte...)
Cheers,
d. d.