Ch.Bukowski schrieb am 18. Dezember 2002 18:26
> "Da es sich um ein Strafverfahren handelte, gibt es für die
> Staatsanwaltschaft keinerlei Revisionsmöglichkeiten. "
>
> es gibt doch noch etwas, was mir an den Amis gefaellt. Im
> Unrechtsstaat D kann sich die Staatsanwaelte ohne finanzielles Risiko
> bis zur letzten Instanz durchklagen, bis ihnen irgendein Richter
> vermeintlich Recht gibt :-(
dummerweise hast du auch als verurteilter kein recht
auf ein revisionsverfahren, auch wenn neue erkenntnisse
vorliegen die deine unschuld doch noch beweisen könnten.
> "Da es sich um ein Strafverfahren handelte, gibt es für die
> Staatsanwaltschaft keinerlei Revisionsmöglichkeiten. "
>
> es gibt doch noch etwas, was mir an den Amis gefaellt. Im
> Unrechtsstaat D kann sich die Staatsanwaelte ohne finanzielles Risiko
> bis zur letzten Instanz durchklagen, bis ihnen irgendein Richter
> vermeintlich Recht gibt :-(
dummerweise hast du auch als verurteilter kein recht
auf ein revisionsverfahren, auch wenn neue erkenntnisse
vorliegen die deine unschuld doch noch beweisen könnten.