Felix Eckhofer schrieb am 18. Dezember 2002 22:26
> > Ich verstehe nicht daß in der gesamten Berichterstattung
> > NICHT thematisiert wird, daß die USA doch wohl kein
> > nationales Recht auch im Ausland und noch dazu gegen nicht-US
> > Bürger anwenden können.
> Ich glaube das Argument war, dass das Produkt auch in die USA
> verkauft wurde...
Dann haette man den Verkauf dort untersagen sollen. Das ist ein
Scheinargument. Die Herstellung und Verwendung dieses Produktes
ist in den meisten Laendern der Welt legal, auch z. B. in
Deutschland. Wenn man naemlich ein (E-)Buch rechtmaessig erwirbt,
kann man beliebig viele Kopien fuer den privaten Gebrauch
herstellen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstossen. Nichts
anderes geschaehe hier.
Der Vorgang ist ein ja auch ein ganz anderer gewesen: Adobe hat
das Recht zur Hure gemacht und hat den Programmierer Dmitry
Sklyarov direkt am Flughafen als Geisel nehmen lassen, waehrend
dieser
als Privatmann zu einer Veranstaltung fahren wollte, um Vortraege
ueber die Sicherheitsmaengel in einem ihrer Produkte zu halten.
Wenn das bald alle Hersteller von schlampiger Software in den USA
machen, dann wird es wohl bald keine (freien) Sicherheitsexperten
mehr dort geben.
Die naemlichen Sicherheitsmaengel haben es seinem Arbeitgeber,
der russischen Firma ElcomSoft, ermoeglicht, ein im
Herstellerland voellig legales Programm zu vertreiben. Die Geisel
hat sich keines Verbrechens schuldig gemacht und wurde dann
gezwungen gegen ihre Firma auszusagen, falls sie wieder
freigelassen werden wollte. Der Skandal bei diesem neuen Urteil
ist die Begruendung desselben: Das Gericht haette erkennen
muessen, dass es nicht zustaendig ist und den Fall abweisen
muessen. Stattdessen masst es sich an, ein Programm fuer illegal
zu erklaeren (wenn ueberhaupt ist seine Verwendung illegal und
wohl nur in den USA) und ein Urteil zu faellen, ueber eine Firma,
die gar nicht unter seine Rechtssprechung faellt.
> > Ich verstehe nicht daß in der gesamten Berichterstattung
> > NICHT thematisiert wird, daß die USA doch wohl kein
> > nationales Recht auch im Ausland und noch dazu gegen nicht-US
> > Bürger anwenden können.
> Ich glaube das Argument war, dass das Produkt auch in die USA
> verkauft wurde...
Dann haette man den Verkauf dort untersagen sollen. Das ist ein
Scheinargument. Die Herstellung und Verwendung dieses Produktes
ist in den meisten Laendern der Welt legal, auch z. B. in
Deutschland. Wenn man naemlich ein (E-)Buch rechtmaessig erwirbt,
kann man beliebig viele Kopien fuer den privaten Gebrauch
herstellen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstossen. Nichts
anderes geschaehe hier.
Der Vorgang ist ein ja auch ein ganz anderer gewesen: Adobe hat
das Recht zur Hure gemacht und hat den Programmierer Dmitry
Sklyarov direkt am Flughafen als Geisel nehmen lassen, waehrend
dieser
als Privatmann zu einer Veranstaltung fahren wollte, um Vortraege
ueber die Sicherheitsmaengel in einem ihrer Produkte zu halten.
Wenn das bald alle Hersteller von schlampiger Software in den USA
machen, dann wird es wohl bald keine (freien) Sicherheitsexperten
mehr dort geben.
Die naemlichen Sicherheitsmaengel haben es seinem Arbeitgeber,
der russischen Firma ElcomSoft, ermoeglicht, ein im
Herstellerland voellig legales Programm zu vertreiben. Die Geisel
hat sich keines Verbrechens schuldig gemacht und wurde dann
gezwungen gegen ihre Firma auszusagen, falls sie wieder
freigelassen werden wollte. Der Skandal bei diesem neuen Urteil
ist die Begruendung desselben: Das Gericht haette erkennen
muessen, dass es nicht zustaendig ist und den Fall abweisen
muessen. Stattdessen masst es sich an, ein Programm fuer illegal
zu erklaeren (wenn ueberhaupt ist seine Verwendung illegal und
wohl nur in den USA) und ein Urteil zu faellen, ueber eine Firma,
die gar nicht unter seine Rechtssprechung faellt.