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Avatar von Donnermichel
  • Donnermichel

258 Beiträge seit 06.11.2024

Die gibt es doch längst

Damit wäre auch der logische Kreis geschlossen, dass es tatsächlich eine lebenslange Haftstrafe geben sollte.

Jedenfalls in Schland.

Es ist ein Irrtum, das man nach 15 Jahren raus käme. Vielmehr hat man nach 15 Jahren erstmals einen Rechtsanspruch darauf, das die Haftgründe erneut gerichtlich überprüft werden.

Das auch mit Einsicht und jahrelanger Arbeit an sich selber man keinerlei Perspektive hat, jemals wieder raus zu kommen ist lt. BVerfG nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

Die Prüfung kann aber durchaus ergeben: Weiter sitzen.

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