Circular schrieb am 20.12.2016 23:05:
Kelngeräte mit LiIon-Akku dürfen nicht in den Elektroschrottcontainer aufgrund der Explosionsgefahr bei Kurzschluss. Zudem muss auch ein Elektromarkt über die angenommenen Altgeräte Buch führen und eine jährliche Meldung abgeben, die knapp 40 Seiten umfasst. Macht er das nich formvollendet, darf er schon jetzt bezahlen.
[ ] Du hast mein Posting verstanden.