Angstroem schrieb am 20.12.2016 23:09:
Circular schrieb am 20.12.2016 23:05:
Kelngeräte mit LiIon-Akku dürfen nicht in den Elektroschrottcontainer aufgrund der Explosionsgefahr bei Kurzschluss. Zudem muss auch ein Elektromarkt über die angenommenen Altgeräte Buch führen und eine jährliche Meldung abgeben, die knapp 40 Seiten umfasst. Macht er das nich formvollendet, darf er schon jetzt bezahlen.
[ ] Du hast mein Posting verstanden.
Du hast aber mitbekommen, dass der Grüne Punkt in Deutschland als System nicht mehr existiert und der Nachweis des fachgerechten Verpackungsrecyclings deutlich aufwendiger geworden ist. Die Verstöße gegen die Verpackungsverordnung sind daher deutlich gewachsen. Nicht zuletzt, weil die gelbe Tonne beispilesweise unterscheidet zwischen eine Kleiderbüger, der mit einem Kleidungsstück gekauft wurde und damit der Verpackungsordnung unterliegt und daher in die gelbe Tonne darf und einem einzeln gekauften Kleiderbügel, der nicht als Verpackung gilt und nicht in die gelbe Tonne darf.