Danke für die Erinnerung, Frau Wangerin.
Muss man nicht zwingend via QR-Code tun, den Widerspruch gegen die ePa -
geht auch old school:
Schriftlich unter Verweis auf entspr. Paragraphen 341 des SGB V.
Wg. Hinweis auf 'Digital courage'
( entspr. Artikel dazu war vor einer Weile auf heise online auch zu lesen) hat sich ja auch schon in Sachen Digitales und die Bahn eingesetzt