Tatsächlich existierte nie ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung im GG. Es ist eine Erfindung des BVerfG welches dieses mehr als kreativ aus dem GG herausgezutzelt hat. Es ist also reines Richterrecht mit waghalsiger Begründung.
Tatsächlich existierte nie ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung im GG. Es ist eine Erfindung des BVerfG welches dieses mehr als kreativ aus dem GG herausgezutzelt hat. Es ist also reines Richterrecht mit waghalsiger Begründung.