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mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Re: Einst existierte ein Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG

Tatsächlich existierte nie ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung im GG. Es ist eine Erfindung des BVerfG welches dieses mehr als kreativ aus dem GG herausgezutzelt hat. Es ist also reines Richterrecht mit waghalsiger Begründung.

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