Karyptis schrieb am 30.08.2023 19:51:
Tatsächlich existierte nie ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung im GG. Es ist eine Erfindung des BVerfG welches dieses mehr als kreativ aus dem GG herausgezutzelt hat. Es ist also reines Richterrecht mit waghalsiger Begründung.
Das BVerfG hat noch mehr Urteile waghalsig begründet. Es ist aber das höchste deutsche Gericht. Wem das Urteil nicht passt, der hat in diesem Kontext noch die Möglichkeit vor dem EuGH gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu klagen.