Karyptis schrieb am 30.08.2023 19:51:
Tatsächlich existierte nie ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung im GG.
Als das GG geschrieben wurde, stand darin das Recht auf Selbstbestimmung, aber es gab noch keine Informatik. Die Computer standen erst später in den Arztpraxen und mit der Zeit muss auch das Recht weiter entwickelt werden. Daher: informationelle Selbstbestimmung.
Das GG ist keine Bibel, die von rechtgläubigen Sektierern nur buchstabengetreu und wortwörtlich gelesen werden darf.
Und der Arzt darf durch keine "KI" (Roboter von wem?) ersetzt werden, die aus den Patientenakten das herausliest, was alle Ärzte und der Patient bisher angeblich nicht gewusst haben.