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327 Beiträge seit 11.04.2008

Zunehmender Bürgerverrat durch Abgeordnete

Der heute real palavernde Parlamentariertypus, ohne kaum noch erkennbares „Rückgrat“, hat in der seit Jahrzehnten (!) eskalierenden Parteiendemokratur verdrängt, was eigentlich seine ursprüngliche Aufgabe darstellt. Begünstigt wurde dies durch eine multimediale Hofberichterstattung bzw. Verlautbarungsjournalismus, welche inzwischen sich kaum noch von redaktionellen Kampagnen wie über den großen Teich unterscheiden.

Nach der schlampigen Reform des Meldegesetzes (Freitag nachmittags währen der Fußball-WM verabschiedet) werden nunmehr über das beabsichtigte GDNG persönliche Daten bzw. die Privatsphäre der Bürger dem freien Spiel kommerzieller Interessen sowie der Verantwortungsdiffusion der involvierten Exekutive bzw. beteiligten Unternehmensformen (incl. Gematik & Co) übereignet. Anstelle staatlich Datenschutzprinzipien regiert künftig der private Kommerz!

Personenbezogene Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt, und werden im Rahmen zukünftig technologisch erweiterter Vernetzung- bzw. Abgleichoptionen (GK, ePerso, Steuer-ID, etc., etc.) bei nicht strafrechtlich persönlich sanktionsfähigen Konsequenzen (weil Firmen oder Institutionen nicht diesbezüglich angeklagt werden können; maximal Schadensersatzforderungen nach aufwendiger Beweisführung machbar) zu einem gesellschaftlichen Problem (genetische Risiken, ableitbare Einschätzung beruflicher Leistungsperspektiven, prozentuale Erfolgsaussichten für besonders kostspielige Operationen, gesundheitsbezogener Risikozuschlag für Versicherungsprämien, usw., usw.) werden.

Vorfestlegungen im Rahmen parlamentarisch verdeckt agierender Expertenzirkel führen halt ohne inhaltliche Transparenz bzw. öffentlich ausreichend abgewogener Debatten zu bedenklichen Ergebnissen. Nach langjährigem Wohl für alle, und keinem Weh für spezifische Klientel jetzt Augen zu und durch?

Here Absichten über lückenhaft bzw. viel zu generisch gesetzlich formulierter GDNG-Detailvorgaben, welche durch vielfältige Partikularinteressen auch noch bis zur völligen „Beliebigkeit“ verbogen wurden, forcieren auch an dieser Stelle einen demokratisch fragwürdigen Sittenverfall. Wobei sich diverse Lobbyistenvertreter in den zukünftigen Aufsichts- und Beratungsgremien auf jeden Fall ihre Teilnehmerplätze bzw. Einflussmöglichkeiten gesichert haben. Damit ja gar nichts mehr schiefgehen kann!
Die Kosten (vgl. unnötiger Austausch den Konnektoren in bundesdeutschen Arztpraxen; hier nur für 400 Mio. auf GKV-Kosten) oder Bürgerfolgen aufgrund gesetzlich forcierter Verantwortungslosigkeit über Hinterzimmeraktivitäten tragen ja Andere! Im Dunklen ist ja gut munkeln. Und wer riskiert bei gravierenden Einzelentscheidungen dort schon seinen eigenen gut bezahlte Vertretungsaufgabe im Sinne der zahlenden bzw. betroffenen Bevölkerung? Wer vertritt eigentlich auf dieser Ebene die gesundheitlich erfassten Einzelbürger? Durchführungsaufsicht oder Entscheidungskontrolle?

Eine zentrale, exakt legaldefinierte Datenverantwortung im Datensatzdetail ist über den aktuellen GDNG-Ansatz strafrechtlich nicht eineindeutig sanktionierbar. Und einmal geleakte oder unbefugt kopierte Gesundheitsdaten haben dann auch Andere. Wer denn oder bei vielen (!) Anderen noch, kann somit nicht mehr bestimmt bzw. durch die jeweils einzelnen Betroffenen gerichtsfest bewiesen werden.

Es fehlt präzise Rechtsnormierungen, wer von den zu viel involvierten Instanzen (Datensammler, Verwalter, Anonymisierer, u.ä.) für was genau im Detail (Rohdatensicherheit, permanenter Zugriffschutz von wem bei wem dauerhaft gewährleitet und justitiabel überprüfbar, strukturell implementierte 100%-Anonymisierung ohne rekursive Engineering-Option auch in der Zukunft, Untersagung von Auslagerung sämtlicher Gesundheitsdaten in externen Cloud-Plattformen – auch wenn es mehr kosten sollte, usw.) haftbar gemacht werden kann, bzw. welcher konkrete Mitarbeiter vor Gericht gf. persönlich geradestehen müsste. Was nicht umfangreich im Falle des Fales ggf. über Jahre erst gerichtlich geklärt werden müsste.

Zuviel operative Bürokratievorgaben im Vorfeld? Warum fängt man denn überhaupt mit einer solchen hochriskanten Datensammlung an, die bei Gesundheitsdaten die „Büchse der Pandora“ öffnet?

Aber Spätfolgen interessieren unsere Politkomiker im Bundestag wohl immer weniger. Erst hat man, egal welche Farbe, die Strukturen im bundesweiten Gesundheitswesen bis zur „Unbezahlbarkeit“ verlottern lassen. Nur keine vorzeitigen Debatten, um ggf. Partikularvertreter ohne Not gegen sich aufbringen. Nun folgt man undurchsichtigen Strukturempfehlungen, die kaum zusammenhängend überschaubare Risiken für jeden einzelnen Krankenversicherten nach sich ziehen.
Öffentlich transparente Debatten, praktikable Umsetzungsvorgaben, zusammenhängende ausformuliert überprüfbare Optimierungsziele: Inzwischen in vielen Handlungsfeldern FEHLANZEIGE!

Kein Wunder das die Wähler den Wahlurnen fernbleiben. Oder das Kreuz an fragwürdigen Positionen setzen!

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