Wunderbar das Berufsverbände auf gewisse ePA-Eigenheiten hinweisen, die u.a. das bisherige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gravierend verändern werden. Wer vertritt denn genauso nachhaltig die legitimen Aspekte sämtlicher Patienten (nur GKV?)?
Weil im Rahmen einer sicherlich sinnvollen Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie immer in der bundesweiten Klientelpolitik, leider nur die Interessen und Vorteile zumeist bekannter (und neuen) Profiteure nachhaltig zementiert wurden; und nachhaltige Rechte und Risiken für den ganz allein „zahlenden“ (GKV-Beiträge) Bürger bzw. potentielle Patienten bisher unter die Räder gekommen sind.
Das sich eine verantwortungsvoll etablierte und entsprechend gemeinwohlorientierte Aufsicht allein über das GEMATIK-Geschäftsmodell schon durch die Schmierenkomödie bezüglich unbedingt neu anzuschaffender Konnektoren (GEMATIK legt fest, und GKV muss zahlen -> ca. 450 Mio. Euro korrupt verteilter Hardwareumsatz?) entlarvt hat, lässt schon tief blicken.
Der künftig wie verbindlich real regulierte Umgang mit den sensitivsten Datenschnipseln überhaupt, welche konkrete Menschen einzeln „bewerten“ könnten, erscheint (ablauftransparent, sicherheitstechnisch, organisatorisch, nutzungsorientiert) nicht besonders restriktiv geschützt worden zu sein. Ob eigentlich nicht gewollt, oder als Ergebnis von sich noch ggf. willkürlich einschleifenden (Praxis / Krankenhaus / etc.) Ablauf- oder Zugriffsprozessen, spielt dabei nur eine nachgelagerte Rolle.
Solange keine wirtschaftlich und organisatorisch unabhängige Institution regelmäßig den künftigen Umgang mit sämtlichen medizinisch zentralisiert archivierten Datenbeständen im Detail überprüft, oder objektiviert vorgetragene Beanstandungen in jeden Einzelfall neutral untersucht, und derartige Ergebnisse angemessen nachvolziehbar offenlegt, werden einzelne Nutzer (nur der GKV-Karte) einer Digitalisierung im Gesundheitswesen zum Spielball des deutschen Gesundheitskartells!
Bei dieser intransparenten Interessenumgebung (GDAG) fehlen zudem immer noch eineindeutige, nicht interpretationsfähige strafrechtliche Sanktionsvorgaben gegen einzelne Personen (nicht nur gegen Institutionen), welche aus Trägheit, Dummheit, Schlendrian, Unverständnis oder gar Vorsatz (u.a. Bildschirmtracking auf selbst administrierbaren PC-Gesundheitsterminals) gegen genauso klar vorgeschriebene Vertraulichkeitsvorgaben (derzeit leider nur viel zu global galaktisch definiert, was ein partiell betroffener Patient in einer demnächst virtuellen Welt selten exakt selbst überprüfen kann) verstoßen.
Ohne verbindlich ausformulierte Abgrenzungskonkretisierungen werden, wahrscheinlich leider wie so oft schon, bekannt gewordene Datendefizite als bedauerliche Einzelfälle relativiert bzw. verniedlicht; oder von außen möglicherweise erkennbare Datensünder beteuern ihre Unzuständigkeit bzw. das Einhalten sämtlicher bekannter Regularien und lassen so selbst berechtigte erscheinende Anfragen oder Einwendungen überwiegend ins Leere laufen.
Ob da eine involvierte Gesundheitskrähe im deutschen Selbstbedienungsladen (> 580 Mrd p.a.) der anderen ein Auge aushackt, wird sich noch angemessen zeigen müssen. Denn welche involvierte Klientelgruppe, die von künftigen Ablaufänderungen in irgendeiner Form profitiert, wird überhaupt den Mund aufmachen bzw. das interne „Einvernehmen“ in Frage stellen; oder gar (im Sinne der Patientenaspekte) intervenieren.
Somit werden Bürger, deren medizinische Vorgeschichte faktisch mehr oder weniger „unbefugt / unberechtigt“ eingesehen, kopiert, verbreitet oder inhaltlich (kein Angebot mehr für Pflegezusatzversicherungen, oder nur noch kostentreibend abschließbare Versicherungspolicen, usw.) nachteilig (durch wen auch immer) für die Zukunft eingestuft wurde, idie Dummen sin!
Man stelle sich nur mal eine künftige Einstellungsuntersuchung vor, wo der Betriebsarzt des neuen Arbeitgebers die gesamte Krankheitsgeschichte des Bewerbers (seit seiner Jugend) einsehen kann; und zwar auch in medizinischen Fachbereichen, welche heute im Rahmen einer üblich zu unterschreibenden Bestätigung über bisher gesundheitlich persönlich „wahrgenommene“ Defizite noch nie abgefragt wurden.
Dann könnte z.B. eine kompliziert ausgeheilt Kniegeschichte vor (!) einigen Jahren (oder Jahrzehnten) eine Ablehnung des Bewerbers nach sich ziehen, weil der künftige Arbeitgeber für spätere Beschäftigungsjahre keine chronischen Krankheitsfälle oder medizinische Dauerpatienten riskieren will. Von chronischen oder psychosomatischen Handicaps mal ganz abgesehen.
NEIN, das ist alles nur aus den Fingern gesaugt, oder Schwarzmalerrei.
Gesundheitsdaten, und deren Zugriffmöglichkeiten (einschlieblich in zentralen Beständen unter Cloud-Gesichtspunkten - wo bei jeder internen Verarbeitungsoption keine Verschlüsselung mehr greifen kann), müssen in allen Ausprägungen und Zugriffsabstufungen stets und nicht von außen beeinflissbar, in den Händen des Bürgers bzw. potentiellen Patienten verbleiben.
Und jeder Bürger muss ohne eine App (mit inzwischen bewiesenen Zugriffsrisiken durch EU-fremde Smartphonlieferanten und deren Schnüffelplattformen) jederzeit eine dauerhaft archvierte Übersicht (Logfiles - getätigte ePA-Einzelzugriffe) erhalten, wer jemals in Person (seine eigene Karte für Heilberufe) wann was genau abgefragt hat, und darüber gegenüber dem Patienten auch Rechenschaft ablegen muss!