Wagenrecht schrieb am 08.12.2021 01:39:
Aber natürlich ist niemand auf die Idee gekommen, dass die Verkehrsführung an der Stelle derart bescheuert und unpraktikabel ist, und völlig am Bedarf der Radfahrer vorbei, was bei den 6-spurigen Straßen nicht wundert, dass die deswegen da lang fahren. Anstatt erst mal drei Ampelphasen durchzustehen, um auf die vorgeschriebene Spur zu kommen und dann 150m weiter wieder 2 Ampelphasen brauchen, um dann dahin zu kommen, wo sie hinwollen.
Ich finde die Argumentation etwas bedenklich, das Verkehrsregeln offenbar nur dann gelten sollten, wenn sie dem Verkehrsteilnehmer in das Benutzungsschema passen.
Wenn ich - weil ich die Ausfahrt verpasst habe und die nächste Ausfahrt, wo ich meinen Fehler legal lösen könnte erst 20 Kilometer weiter kommt - auf der Autobahn den Rückwärtsgang einwerfe, nimmt man mir mit Recht den Führerschein ab. Wieso sollte dann ein geisterfahrender Radfahrer nicht auch Konsequenzen seines Regelverstoßes spüren - zumal er ja den Verkehr, in diesem Fall andere Radfahrer, gefährdet?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.12.2021 11:33).