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  • Hotte01

182 Beiträge seit 07.02.2007

Bitte richtig recherchieren!

Die SÜ2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) erfordert kein Benennen
von Reverenzpersonen, sondern nur das Benennen eines
Ehe-/Lebenspartners/In. Ehemalige Wohnanschriften usw. Die
Reverenzpersonen werden erst mit der SÜ3 "angefragt" (erweiterte
Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen).
Ersteres gilt bis Stufe "GEHEIM" Letzteres bis STRENG GEHEIM. Bei der
EloKa gib es auch genug Leute mit SÜ3, was auch sicher bei dem
Aufgabengebiet nötig ist.

Ansonsten sind noch reichlich Falschaussagen in dem Text vorhanden.

Grüße

Hotte

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