- Eine KI darf kein menschliches Wesen (wissentlich) verletzen* oder durch Untätigkeit (wissentlich***) zulassen, dass einem menschlichen Wesen Schaden** zugefügt wird.
- Eine KI muss den ihr von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen – es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel eins kollidieren.
- Eine KI muss ihre Existenz beschützen, solange dieser Schutz nicht mit Regel eins oder zwei kollidiert.
* definiere verletzen
**definiere Schaden
*** definiere wissentlich
Gilt das jetzt nur für "den Menschen" oder auch für Gesellschaften, Gruppen von Menschen oder Völker? Ist nur der unmittelbare Schaden gemeint oder umfasst es auch mittelbare Schädigungen?
Allein daran erkennt man die Sinnhaftigkeit des Vorschlags einen vorläufigen Stopp fordern,
bis sich die Menschen darüber Klarheit verschafft haben, nach welchen Grundsätzen die Entwicklung von künstlicher Intelligenz erfolgen soll.