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  • Landbote

39 Beiträge seit 23.03.2016

Daß eine solche Sammlungsbewegung niemals linke Politik durchsetzen wird,

garantiert das KPD-Verbot des BVerfG, weil aufgrund der formalen Rechtsnachfolge KPD-SED-PDS-Linke-Sammlungsbewegung das KPD-Verbot vollstreckt werden müßte, wie einst gegen die KP-Saar (aufgrund der Rechtsnachfolge KPD-KPS). Da PDS und Linke bisher Mehrheiten von links verhinderten, ist nachvollziehbar, warum die CDU/CSU-Innenminister seit der Wiedervereinigung ihre Verpflichtung zur Vollstreckung ignorieren. Eine linke Sammlungsbewegung ist deshalb nur zulässig, wenn sie von der SPD ausgeht, also wenn die Innenminister der SPD das KPD-Verbot gegen die Linke vollstrecken.

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