Ein Abkommen kann nur so lange gültig sein, wie die notwendigen
Voraussetzungen für das Abkommen erfüllt sind. Hierzu gehört
natürlich, dass illegale Grenzübertritte an den EU-Aussengrenzen
wirksam unterbunden werden. Dies ist zur Zeit nicht der Fall. Damit
ist aus logischer Sicht das Abkommen hinfällig.
Voraussetzungen für das Abkommen erfüllt sind. Hierzu gehört
natürlich, dass illegale Grenzübertritte an den EU-Aussengrenzen
wirksam unterbunden werden. Dies ist zur Zeit nicht der Fall. Damit
ist aus logischer Sicht das Abkommen hinfällig.