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  • Niederrheinischer Patriarch

mehr als 1000 Beiträge seit 10.04.2010

Es ist das natürliche Recht eines Staates seine Grenzen zu sichern

Ein Abkommen kann nur so lange gültig sein, wie die notwendigen
Voraussetzungen für das Abkommen erfüllt sind. Hierzu gehört
natürlich, dass illegale Grenzübertritte an den EU-Aussengrenzen
wirksam unterbunden werden. Dies ist zur Zeit nicht der Fall. Damit
ist aus logischer Sicht das Abkommen hinfällig. 
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