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mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.2010

Re: Durch die Aufhebung der Zollgrenzbezirke gab es die eigentlich nie.

Adeptus Extempus schrieb am 19. August 2011 18:38

> "Der Begriff des Zollgrenzbezirks entstammt noch dem Zollgesetz, das
> im Zuge des Schengener Abkommens und des Europäischen Binnenmarkts
> abgeschafft und durch die Regelungen des Zollkodex ersetzt wurde. Der
> Begriff hat sich zwar erhalten, verliert aber langsam an Bedeutung.
> Die Befugnisse der Behörden im Grenzgebiet ergeben sich nunmehr aus
> den Polizeiaufgabengesetzen der Länder und der Abgabenordnung. Die
> Bundeszollverwaltung ist seitdem im Rahmen ihrer kontrollierenden und
> überwachenden Aufgaben nicht mehr nur auf den Bereich der
> unmittelbaren Grenze beschränkt, sondern kann im gesamten
> Bundesgebiet operieren."

> Das heißt heute kann man jederzeit und überall kontrolliert werden.

Das war "früher" allerdings auch schon so. Schwarzarbeit wird auch
vom Zoll naja "bekämpft". Und das findet ja nicht nur an der Grenze
statt ;-)

> Vom Zoll oder von der Polizei.

> Und das gab es früher nicht.

> > http://www.jurawelt.com/aufsaetze/oer/3573

> Der Zoll durfte nur im Zollgrenzbezirk, die Polizei nur bei Verdacht.

Die Polizei darf auch heute nur bei Verdacht, zumindest laut mir
bekannter Rechtsprechung. Personenkontrolle "einfach so" ist im
Grunde nicht zu lässig. Der Skandal besteht in der andauernden
Rechtsbeugung von den ausführenden Organen.

> So, und jetzt wird die Grenzkontrolle wieder eingeführt die
> erweiterten Befugnisse von Zoll und Polizei aber bestimmt nicht
> rückgängig gemacht.
>
> Dauerkontrolle überall.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ;-)

> Wir werden den Kids gar nicht klarmachen können wie es früher mal
> war.

Das wollen die bestimmt nicht wissen, leider.

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