Calunnia schrieb am 19. August 2011 21:22
> Die Polizei darf auch heute nur bei Verdacht, zumindest laut mir
> bekannter Rechtsprechung. Personenkontrolle "einfach so" ist im
> Grunde nicht zu lässig. Der Skandal besteht in der andauernden
> Rechtsbeugung von den ausführenden Organen.
Ack.
Imho gibt es stationäre Kontrollen die verdachtsunabhängig
kontrollieren...
Oder eben unterwegs aus dem Verkehr fischen - dann aber eigentlich
nur bei Verdacht. Was die ... aber wenig schert. Im Gegenteil bekommt
man höchstens noch das volle Programm wenn man nach der
Rechtsgrundlage fragt. Ausser man pfeift gleich seinen (berüchtigten)
Anwalt herbei wie mein Kumpel letztes Jahr:)
> Die Polizei darf auch heute nur bei Verdacht, zumindest laut mir
> bekannter Rechtsprechung. Personenkontrolle "einfach so" ist im
> Grunde nicht zu lässig. Der Skandal besteht in der andauernden
> Rechtsbeugung von den ausführenden Organen.
Ack.
Imho gibt es stationäre Kontrollen die verdachtsunabhängig
kontrollieren...
Oder eben unterwegs aus dem Verkehr fischen - dann aber eigentlich
nur bei Verdacht. Was die ... aber wenig schert. Im Gegenteil bekommt
man höchstens noch das volle Programm wenn man nach der
Rechtsgrundlage fragt. Ausser man pfeift gleich seinen (berüchtigten)
Anwalt herbei wie mein Kumpel letztes Jahr:)