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Re: Das mit der Abmahnung passt nicht

Olle Knolle schrieb am 18.11.2022 13:19:

Auf welches Fehlverhalten soll sich diese Abmahnung denn stützen?

Ich schrieb absichtlich "mündlich". Da gibt's kein Brief, kein Zettel, keine Unterschrift - hat also erstmal keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Wenn aber die betreffende Mitarbeiterin mir dann erzählt, dass man jetzt verstärkt schauen wird, wie es um ihre Gesundheit bestellt ist und ggf. den befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängern wird - wie würdest du da reagieren?

Die Kollegin gehört zu meinem Team.

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