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Re: Erst neulich: wer zu oft krank ist, wird zum Personaler zitiert.

Tlazolteotl schrieb am 18.11.2022 13:11:

Mal ne Gegenfrage: Möchtest du die Arbeit deiner Kollegin über längere Zeit zusätzlich erbringen müssen? Das Grundproblem bei sowas ist doch, dass sich die Arbeit nicht von selbst erledigt und das weiterdelegieren an die Kollegen auch keine Dauerlösung ist. Mal eben ne Vertretung einstellen ist i.d.R. schon wegen des Aufwandes bei der Einarbeitung eher Kontraproduktiv, also was ist das richtige Vorgehen, wenn eine Funktion nicht wie vorgesehen funktioniert?

Diese Frage ist grundsätzlich berechtigt.

Ich gebe aber nochmal zu Bedenken, dass die Kollegin erst sich eine Infektionskrankheit eingefangen hat. Der Jahresurlaub war bereits seit Monaten genehmigt - wieso sollte sie ihn absagen? Der Arbeitgeber hat kaum Möglichkeiten, einen einmal genehmigten Urlaub zurückzunehmen und "Krank" ist eben keine Erholungszeit im Sinne eines Urlaubs (im Gegenteil: Arbeitnehmer haben das Recht, Urlaub per Krankmeldung "umzuwandeln").
Dass sie nach dem Urlaub dann ihr Auto zu Brei gefahren hat, ist eben maximales Pech, dass sie sich dabei verletzt hat, eben auch. Vielleicht hätten auch 2 statt 3 gereicht, um soweit zu genesen, aber wenn sie jetzt, mehrere Wochen nach ihrer Rückkehr immernoch Rückenschmerzen hat, ist wohl eben die Reha-Zeit zu kurz gewesen. Aber jetzt ist sie da, macht ihren Job.

Es gibt durchaus die Blaumacher. Die hat's überall, die fallen aber früher oder später auf. Vor allen Dingen, wenn die Krankheitstage grundsätzlich auf kurze Arbeitswochen (mit Brückentagen) fallen oder Wochenenden verlängert werden, wenn immer die gleichen MA fehlen "zwischen den Jahren" und um Weihnachten krank werden. Irgendwann gibt es ein Muster.
Und selbst DA hat der AG kaum eine Chance. Er muss nachweisen, dass der Mitarbeiter blau macht, nicht der Mitarbeiter muss beweisen, dass die Krankmeldung nicht echt ist.

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