hallimasch schrieb am 18.11.2022 23:05:
Captain Data schrieb am 18.11.2022 16:26:
Eine Firma hat Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern.
Warum wird diese Weisheit eigentlich immer als Einbahnstraße gesehen?
Was ist verantwortlicher: krank auf Arbeit erscheinen und andere anstecken oder doch lieber daheim bleiben und auskurieren?
Die Mitarbeiter haben die Verantwortung gegenüber dem Unternehmen, die im Arbeitsvertrag definierten Leistungen zu erbringen und so zu handeln, dass dem Unternehmen kein Schaden entsteht. Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen dann, wenn man bewusst gegen diese Verpflichtungen nach dem Arbeitsvertrag (ff) verstößt.
Ehrlich gesagt sehe ich nur bei den "Blaumachern" ein Problem, nicht bei Menschen, die eben 4x im Jahr erkältet sind. Wie soll das eigentlich bei Eltern mit Kindern funktionieren, die selber nicht erkranken, deren kranke Kinder aber nicht in die Schule oder KiTa können? Urlaub nehmen ist auf Dauer nicht möglich und nicht zumutbar. Großeltern könnten selber noch erwerbstätig sein oder Verwandtschaft gibt es keine. Was nun? Die Mutter feuern, weil der Kleine zum fünften Mal in 6 Monaten eine Erkältung anschleppt und fiebert?
Und die "Blaumacher"? Ja, die sind ein Problem. Je ferner der realen Arbeitsleistung, desto mehr. Da hat der Vorposter recht, wenn er unterstellt, die Handwerker schleifen sich trotz kaputter Knochen noch zur Montrage, während der Sachbearbeiter im ÖD bei einem verspannten Nacken erstmal eine dreiwöchige Kur beantragt.
Hier hat das Unternehmen Nachweispflicht, dass der betroffene Mitarbeiter tatsächlich nicht krank war, sondern blau gemacht hat. Die legalen Mittel sind beschränkt, da kann keiner einfach einen Privatdetektiv ansetzen. Aber meistens sorgen ja diese speziellen Kollegen durch auffälliges Blaumachen oder durch Beiträge in Facebook schon selbst dafür, dass irgendwann mal was auffliegt. Klassiker: viel Arbeit, Kollege A will Urlaub, weil Kollege B auch Urlaub hat. Aber dann wäre nur noch Kollege C da, der die Arbeit nicht mehr termingerecht schaffen kann. Kollege A will aber frei haben, weil am Abend ein Konzert stattfindet und er zuvor 300km hinfahren muss, dafür braucht er "frei". Kollege A wird "zufälligerweise" einen Tag früher krank, böse Erkältung. Am Tag des Konzerts postet er Bilder vom Event - und der Chef ist auf der Freundesliste. Dumm gelaufen. Da sind arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht mehr auszuschließen, und das zurecht.