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  • Adminströse

295 Beiträge seit 18.08.2022

Zitat "Bald wieder krank zur Arbeit – oder nach wie vor?"

Wahnsinn !!!!

Und vor nicht allzu langer Zeit hatte man als gesunder Mensch ne Ausgangssperre nach § 28b IfSG, was bei Nichteinhaltung mit bis zu 25.000€ belegt werden konnte. Bei vorsätzliches Missachten der Ausgangssperre und dadurch Verbreiten von Corona, konnten bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug als Sanktion folgen.

... und alle haben es mit sich machen lassen.

Aber, jetzt darf man seine Kollegen anstecken.
Kannste dir nicht ausdenken.

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