Wahnsinn !!!!
Und vor nicht allzu langer Zeit hatte man als gesunder Mensch ne Ausgangssperre nach § 28b IfSG, was bei Nichteinhaltung mit bis zu 25.000€ belegt werden konnte. Bei vorsätzliches Missachten der Ausgangssperre und dadurch Verbreiten von Corona, konnten bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug als Sanktion folgen.
... und alle haben es mit sich machen lassen.
Aber, jetzt darf man seine Kollegen anstecken.
Kannste dir nicht ausdenken.