und nicht im Quarantänefall. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein Erfolg der Arbeiterbewegung: das Entgelt wird bei Krankheit durch den ARBEITGEBER gezahlt! Im Quarantänefall zahlt- bis jetzt - die Lohnfortzahlung der STAAT - also Sie und ich! Ein entscheidender Unterschied!
Oder fordern jetzt diejenigen, die im Quarantänefall weiter Lohnfortzahlung fordern, daß diese vom ARBEITGEBER gezahlt wird?! Quarantäne ist eben kein Krankheit!
Dazu kommt, daß ich als Arbeitnehmer alles zu tun habe, um meine möglichst schnelle Gesundung herbeizuführen.
Für den Quarantänefall würde dies bedeuten, alles zu tun, um die Quarantäne zu vermeiden: das heißt also, sich impfen zu lassen! Ferner erhält ein ungeimpfter Quarantänepflichtiger staatliche Leistungen in Form von staatlicher Lohnfortzahlung, die ich als Geimpfter - da nie in Quarantäne - nie bekommen kann. Auch das Argument: dann lässt sich niemand mehr testen, zieht nicht: wenn - wie gefordert - die AG regelmäßig ihre Belegschaft durch PCR Test testen lassen müssen, entfällt dieses „Argument“ völlig!