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Avatar von Kiefernwald
  • Kiefernwald

mehr als 1000 Beiträge seit 25.07.2014

Es mag sein,

dass Sie individuell andere Erfahrungen gemacht haben, daraus eine Regel in Abweichung zur Gesetzeslage abzuleiten ist unzulässig.

PS: Mit ihrem Vater glaube ich gern, ich kenne auch einen ähnlichen Fall.
Gleichzeitig kenne ich auch den Fall des Todes eines 48-Jährigen infolge der Erstimpfung (Astra).

Ein jeder darf und sollte seine ganz eigene Risikoabwägung vollziehen und jeder andere sollte einen Teufel tun, dich da einzumischen. (Punkt)

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