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  • stony246

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Hoppla

RBA (2) schrieb am 22.09.21 21:28:

Zitat aus dem Artikel

"Betroffene Unternehmen konnten sich dann gemäß Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Kosten bei der zuständigen Behörde - zum Beispiel dem Gesundheitsamt - erstatten lassen. Diese Möglichkeit soll es nun für Ungeimpfte im Fall einer Corona-Quarantäne bundesweit nicht mehr geben, falls keine anerkannten medizinischen Gründe gegen die Impfung der Betroffenen sprechen."

Nun?

Als Leser diverser Artikel erwarte ich ein Mindestmaß an Recherche, denn "nun" ist barer Unfug!

Man achte auf das Datum der Änderung:

https://www.buzer.de/gesetz/2148/al85918-0.htm

Dieser Wegfall einer Entschädigung ist sehr wahrscheinlich von langer Hand geplant und im Rauschen der Ereignisse nicht zu erkennen gewesen!

Conclusio?

Wozu jetzt darüber Aufregen?

Das Bündel (fascere) wurde fein minutiös geschnürt!

Alle, und mit alle meine ich ALLE, werden Für- und Wider erbarmungslos am eigenen Leib spüren!

Und ihr, Sorry für den Begriff, Pappnasen streitet euch untereinander?

Das stinkt. Am 01.03.2020, als dieses Gesetz auf empfohlene Impfstoffe erweitert wurde, war die Regierung noch auf dem Kurs, dass Corona ungefährlich sei. So eine Änderung wird dazu über Wochen vorbereitet. Was wussten die, die das Gesetz einbrachten, zu dem Zeitpunkt?

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